Wie die Deutsche Botschaft in Ankara am 5. Juni 2009 mitteilt, hat Deutschland seine Verwaltungspraxis an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache Soysal angepasst. Ab sofort können türkische Staatsangehörige für bestimmte Zwecke unter Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Türkei und für jeweils längstens zwei Monate visumfrei nach Deutschland einreisen.
Weitere Informationen in einem Merkblatt der Botschaft unter www.ankara.diplo.de/...
06.06.2009
Deutschland ermöglicht visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger für bestimmte Berufsgruppen
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